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Antrag Hilfsmittel

Erstattung von ergonomischen Hillfsmitteln durch die Deutsche Rentenversicherung


Informationen für die Bezuschussung von ergonomischen Hilfsmitteln über die Deutsche Rentenversicherung.

Sind Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit auf Hilfsmittel (z.B. einen Ergostuhl, höhenverstellbarer Scheibtisch, Stehpult etc.) angewiesen, kann die Beschaffung von ergonomischen Hilfen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Bezuschussung erfüllt sein:

1. Ihr Facharzt muss ein Attest ausstellen, dass Sie ihren Beruf nur mit Einsatz eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausüben Können. Das Hilfsmittel (z.B. Stehpult, wirbelsäulengerechter Drehstuh etc.) sollte im Attest konkret genannt werden.

2. Damit ein Hilfsmittes bewilligt wird müssen Sie mind. 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

3. Das Attest müssen Sie zuammen mit dem "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte" bei der Rentsenversicherung einreichen.

Die Formulare hierfür finden Sie unter:

Rehabilitationsantrag G0100
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217532/publicationFile/48745/G0100.pdf

Anlage: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe G0130
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217542/publicationFile/46261/G0130.pdf

4. Wenn Sie einen Kostenvoranschlag  z.B. von www.bueroausstattung-shop24.de beilegen, ist mitunter eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags möglich.

Bewilligte Hilfsmittel gehen in Ihren Besitz über. D.h. auch bei Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Hilfsmittel an Ihren neuen Arbeitsplatz mitnehmen.

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