Elektrogeräte wie beispielsweise Tischlampen dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Elektro-Altgeräte können kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle (meist Recyclinghöfe) abgegeben werden.
Welche Geräte sind davon betroffen?
Alle Geräte, welche unter dem Einsatz von Strom verwendet werden. Dies ist Unabhängig von der verwendeten Stromquelle (Steckdose, Batterie).
Geräte, welche für Ihre hauptfunktion ohne elektrischen Strom auskommen wie beispielsweise Schränke mit eingebauten Lampen, zählen nicht zum Elektroschrott.