Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung und anderer Organisationen:
Beispiel: „Patient darf nur phasenweise Sitzen, daher ist ein Stehpult oder Sitz-Steh-Arbeitsplatz notwendig.“
2. Wichtig ist auch die Beratung durch einen Fachhändler und die Beilage eines Kostenvoranschlags.
Als Fachberater geben wir Ihnen auch weitere nützliche Tipps und Hilfestellung für die Antragstellung.
Wer Trägt die Kosten?
Deutsche Rentenversicherung: Bei Einzahlung von mindestens 15 Jahren
Bundesagentur für Arbeit: Bei Einzahlungen von weniger als 15 Jahren in die Deutsche Rentenversicherung
Berufsgenossenschaft: Bei Arbeits- oder Wegeunfällen
Integrationsamt: Für Beamte und Studenten
Das Attest und der Kostenvoranschlag müssen zusammen mit dem „Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte“ bzw. dem „Antrag auf Rehabilitation“ eingereicht werden.
Antrag auf Leistung zur Teilhabe:
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217542/publicationFile/46261/G0130.pdf
Antrag auf Rehabilitation:
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217532/publicationFile/48745/G0100.pdf
Nützlich sind genaue Tätigkeitsbeschreibungen von Ihrem Arbeitsplatz, vor allem wenn diese verdeutlichen, weshalb Sie ein Hilfsmittel benötigen. Stellen Sie dar, wie durch die ergonomische Unterstützung Ihre Arbeitsfähigkeit weiterhin gewährleistet werden kann.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag muss vor der Anschaffung gestellt und genehmigt werden. Nachträglich werden die Kosten nicht mehr erstattet! Nach der Antragsstellung dauert die Bearbeitung ca. 4-6 Wochen.
Wenn in der Empfehlung des Arztes der genaue Nutzen der ergonomischen Unterstützung für das Leiden beschrieben wird, erhöhen sich die Chancen auf Bewilligung des Antrags enorm.
Wird der Antrag abgelehnt, sollte auf jeden Fall widersprochen werden. In den meisten Fällen wird dem Antrag dann doch noch statt gegeben.