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Wissen

Finanzierung und Beantragung ergonomischer Hilfsmittel

 

Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung und anderer Organisationen:

  1. Sie benötigen ein Attest vom Facharzt auf dem genaue Details Ihrer Beschwerden und des Krankheitsverlaufs beschrieben sind. Das Attest muss bescheinigen, dass durch die vorliegende Erkrankung ein Hilfsmittel zur Ausübung Ihrer Arbeit unbedingt notwendig ist. Die Art des Hilfsmittels muss explizit genannt werden (Sitz-Steh-Schreibtisch, ergonomischer Stuhl).

Beispiel: „Patient darf nur phasenweise Sitzen, daher ist ein Stehpult oder Sitz-Steh-Arbeitsplatz notwendig.“

 

     2. Wichtig ist auch die Beratung durch einen Fachhändler und die Beilage eines Kostenvoranschlags.

         Als Fachberater geben wir Ihnen auch weitere nützliche Tipps und Hilfestellung für die Antragstellung.

 

Wer Trägt die Kosten?


 Deutsche Rentenversicherung: Bei Einzahlung von mindestens 15 Jahren

Bundesagentur für Arbeit: Bei Einzahlungen von weniger als 15 Jahren in die Deutsche     Rentenversicherung

Berufsgenossenschaft: Bei Arbeits- oder Wegeunfällen

Integrationsamt: Für Beamte und Studenten

 

Das Attest und der Kostenvoranschlag müssen zusammen mit dem „Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte“ bzw. dem „Antrag auf Rehabilitation“ eingereicht werden.

Antrag auf Leistung zur Teilhabe:

www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217542/publicationFile/46261/G0130.pdf

Antrag auf Rehabilitation:

www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217532/publicationFile/48745/G0100.pdf

 

Nützlich sind genaue Tätigkeitsbeschreibungen von Ihrem Arbeitsplatz, vor allem wenn diese verdeutlichen, weshalb Sie ein Hilfsmittel benötigen. Stellen Sie dar, wie durch die ergonomische Unterstützung Ihre Arbeitsfähigkeit weiterhin gewährleistet werden kann.

Wichtige Hinweise:

Der Antrag muss vor der Anschaffung gestellt und genehmigt werden. Nachträglich werden die Kosten nicht mehr erstattet! Nach der Antragsstellung dauert die Bearbeitung ca. 4-6 Wochen.

Wenn in der Empfehlung des Arztes der genaue Nutzen der ergonomischen Unterstützung für das Leiden beschrieben wird, erhöhen sich die Chancen auf Bewilligung des Antrags enorm.

Wird der Antrag abgelehnt, sollte auf jeden Fall widersprochen werden. In den meisten Fällen wird dem Antrag dann doch noch statt gegeben.